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Camping Ordnung

Allgemeine Geschäftsbedingungen Erholungspark Beringerzand

1. Vorschriften und Regeln:

Den Vorschriften und Regeln des Erholungsparks Beringerzand ist jederzeit Folge zu leisen, ebenso den Anweisungen des Personals.

Ergänzend zu diesen Vorschriften gelten die entsprechende  RECRON-Bedingungen. Diese sind auf unserer Website zu finden.

2.  Eigenes Risiko:

Der Aufenthalt im Erholungspark Beringerzand, die Nutzung der Einrichtungen und die Teilnahme an unseren Aktivitäten erfolgt auf  eigene Gefahr. Wir übernehmen keine Haftung für Diebstahl, Schäden und Unfälle. Es wird empfohlen, eine Versicherung abzuschließen, die diese Risiken abdeckt.

Bitte beachten Sie: In den Hallenbad, Freibad und Indoorspielplatz gibt es keine Aufsicht.

3. Kameras und Bildmaterial

Wir sind sehr stolz auf unseren Park und möchten dies auch gerne bekannt machten. Daher kann es vorkommen, daß Sie als Gast während Ihres Aufenthaltes fotografiert oder gefilmt werden. Diese Bilder können von uns für Veröffentlichungen und Werbezwecke verwendet werden.

4. Öffnungszeiten der Einrichtungen

Die Öffnungszeiten werden von der Direktion festgelegt.

5. Autos

Autos dürfen nur in der Nähe des eigenen Stellplatzes geparkt werden, es ist maximal 1 Auto auf dem Park erlaubt. Bei Aufenthalt auf einem autofreien Stellplatz, können die Autos auf dem nächstgelegenen Parkplatz abgestellt werden. Ein 2. Auto der Gäste und das Auto der Besucher müssen außerhalb des Parks auf dem Parkplatz abgestellt werden.

6. Geschwindigkeitsbegrenzung

Bitte beachten Sie die Geschwindigkeitsbegrenzung von 5 km pro Stunde! Achten Sie auf spielende Kinder.

Mopeds sollten mit ausgeschaltetem Motor an der Hand mitgenommen werden.

7. Zugang

  • Die Schranke is zwischen 22.00 Uhr und 08.00 Uhr geschlossen. Während dieser Zeit ist es nicht erlaubt mit einem Fahrzeug auf dem Park zu fahren. Außerhalb der Rezeptionszeiten ist unter der allgemeinen Telefonnummer (0031(0) 77 307 2095) des Erholungsparks Beringerzand immer jemand für Notfälle erreichbar.
  • Die Eintrittskarte ist streng persönlich und darf nicht weitergegeben werden. Der Aufenthalt im Erholungspark Beringerzand ohne gültige Eintrittskarte ist nicht gestattet.
  • Jugendliche unter 18 Jahre dürfen sich nur in Begleitung ihrer Eltern oder Erziehungsberechtigten im Erholungspark Beringerzand aufhalten.

8. Lärm

  • Lärmbelästigung ist für niemanden schön. Sorgen Sie bitte dafür, daß Ihre Nachbarn nicht von Ihnen belästigt werden (auch am Tag).
  • Ab 22.00 Uhr sollte es ruhig sein. Musik sollte abgestellt werden.

Denken Sie daran, daß Kinder sich leise verhalten und nicht schreien sollten, auch wenn sie spielen. Von 23.00 bis 08.00 Uhr sollte der Park ruhig und leise sein. Die Benutzung der Spielplätze ist dann nicht mehr erlaubt.

9. Müll

Hausmüll, Glas und Papier können in den dafür vorgesehenen Abfallbehältern an der Umweltstraße deponiert werden. Baumschnitt und Gartenabfälle können in den entsprechenden Abfallbehältern entsorgt werden.

Sperrmüll sollte zu einer kommunalen Müllstation gebracht werden.

10. Haustiere

Pro Reservierung sind maximal 2 Haustiere auf den Camping- und Wohnmobilstellplätzen erlaubt. Haustiere sind in den Mietunterkünften nicht erlaubt, mit Ausnahme der ausgewiesenene Unterkünfte.

Haustiere müssen immer an der Leine geführt werden, außer in der Hundeauslaufzone. Im gesamten Park und darüber hinaus ist die Verwendung von Kotschaufeln oder Hundekotbeuteln vorgeschrieben.

11. Besucher

Besucher sind willkommen. Sie müssen sich immer zuerst an der Rezeption melden und eine Eintrittskarte kaufen. Die Parkbesucher sind für Ihre Besucher verantwortlich und sollten Sie auf diese Vorschriften aufmerksam machen. Das Mitbringen von Haustieren ist nicht erlaubt.

12. Stellplatz

  • Ein Stellplatz ist nicht auf Dritte übertragbar.
  • Es ist nicht erlaubt, ein zweites Zelt oder einen zweiten Wohnwagen aufzustellen.
  • Der Bau von Anbauten, Veranden, Schuppen usw. bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung durch die Direktion. Als Parkgast sind Sie verpflichtet, Ihren Stellplatz und die unmittelbare Umgebung in gutem Zustand zu halten und für Sauberkeit und Sicherheit zu sorgen. Zwischen den Wohneinheiten muss ein Mindestabstand von 3 Metern eingehalten werden, der frei von brennbaren Hindernissen ist.
  • Für Jahresstellplätze gibt es gesonderte Regeln, die für den beabsichtigten Verkauf eines Wohnwagens unter Beibehaltung des Stellplatzes gelten. Diese Regeln sind dem Jahresstellplatzvertrag als Anhang beigefügt.

13. Untervermietung

Die Untervermietung des Stellplatzes an Dritte ist nicht gestattet.

14. Das Gelände

  • Bitte halten Sie den Park sauber, was eigentlich ganz normal ist! Toiletten und andere Gebäude dürfen von kleinen Kindern nur in Begleitung eines Erwachsenen benutzt werden.
  • Es ist nicht erlaubt, Bäume und/oder Sträucher zu entwurzeln oder zu beschädigen, zu jagen, zu graben, gewerbsmäßig zu handeln, Geld zu sammeln, zu werben und/oder Propaganda zu machen.

15. Strom, Wasser, Gasflaschen und Öltanks

  • Diese müssen beim Verlassen des Erholungsparks Beringerzand abgeschlossen werden. Es dürfen sich maximal 2 Gasflaschen (maximal 18 Kg. pro Flasche) auf dem Platz befinden. Die Lagerung von Petroleum in Tanks und Dosen ist nur erlaubt, wenn sie in einer zugelassenen Auffangwanne untergebracht sind. Diese müssen vorschrifsmäßig installiert sein. Für Frostschäden haften Sie.
  • Wasser-, Strom-, Abwasser-, und Fernsehanschlüsse werden nur vom Personal des Erholungsparks Beringerzand vorgenommen und in bar oder per Rechnung verrechnet, sofern nicht anders vereinbart.

16. Verweigerung/Entfernung

Bei Fehlverhalten und/oder Nichteinhaltung der geltenden Vorschriften ist die Direktion befugt, Gästen und Besuchern mit sofortiger Wirkung den Zutritt zum Park zu verweigern/zu verweisen.

17. Information

Bitte beachten Sie insbesondere auch die Hinweise an den Informationstafeln, den Informationsbildschirmen und auf der Website des Erholungspark Beringerzand. In dem diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht enthalten sind, entscheidet die Direktion.